Allgemeine Geschäftsbedingungen  
     
  Allgemeine Vertragsbestimmungen von SWISS KNIFEMAKING

Swiss Knifemaking führt die jeweiligen Aktivitäten im eigenem Namen und eigener Verantwortung durch.

1. Anmeldung
 
 
Sie können Sich direkt telefonisch bei Swiss Knifemaking anmelden. Durch die Anmeldung anerkennen Sie diese allgemeinen Vertragsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

2. Zahlungsbedingungen

Der Kurs kostet nichts , Sie bezahlen nur wenn sie zufrieden sind nach dem Kurs für ihr Messer Fr. 125.- und Fr. 25.- für Essen und Getränk.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn

Der Rücktritt muss schriftlich mindestens 5 Tage vor Aktivitätsbeginn erfolgen. Dafür verrechnen wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung von Fr. 40.- pro Person. Bei Rücktritt bis 48 Stunden vor Aktivitätsbeginn Fr. 60.- und bei Nichterscheinen 120.-

Bei Änderungen des Datums der Aktivität bis zu 48 Stunden vor Aktivitätsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- erhoben, bei Änderungen danach Fr. 60.-

Kann der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nicht mehr, oder nur noch beschränkt an der Aktivität teilnehmen, Verrechnen wir 120.- Aufwandsentschädigung.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Bei allen Aktivitäten besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität bis 1 Tag vor deren Beginn entschädigungslos absagen.

Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass geben. In diesem Falle gelten die Anullierungsbestimmungen nach Ziffer 3.

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Der bezahlte Preis wird zurückerstattet.

5. Programm- und Preisänderungen

Preis und Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Änderungen werden Ihnen bei der Buchung bekanntgegeben.

6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch der Aktivität

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss auch wärend der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern. Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von 10%, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei Programmänderungen während der Aktivität ist der Veranstalter bemüht, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

7. Abbruch der Aktivität durch den Kunden

Bricht der Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig, bezahlt er einen Unkostenbeitrag von Fr.120.- . allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

8. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer, Teilnahmebedingungen

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit Vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklähren.Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychofarmaka oder dergleichen stehen.

Folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme aus:
Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, Augenoperationen, erhötes Risiko im Herz- Kreislauf-System, Schäden am Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten und Gleichgewichtsstöhrungen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten.Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter usw. den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor- und während der Aktivität gelten die Annulierungsbestimmungen nach Ziffer 3.

9. Versicherung

Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Sorgen Sie für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz.

10. Beanstandungen

Sollten sie Anlass zu Beanstandung haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekanntzugeben und sich bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder wollen Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen Sie Ihre Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle zu Handen des Veranstalters einreichen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters/Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspätete oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteten Einreichung Ihrer Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

11. Haftung

Der Veranstalter vergütet Ihnen im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert vereinbarter, nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht ein gleichwertiger Ersatz erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters vorliegt.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die infolge leichten Verschuldens seitens des Veranstalters oder Hilfspersonen entstanden sind. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassung nicht.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen steht, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 8), Höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.

12. Anwendbare Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich.