 |
 |
| |
|
|
| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
| |
|
|
| |
Allgemeine Vertragsbestimmungen von SWISS KNIFEMAKING
Swiss Knifemaking führt die jeweiligen Aktivitäten im eigenem Namen und
eigener Verantwortung durch.
1. Anmeldung |
|
| |
Sie können Sich direkt telefonisch bei Swiss Knifemaking anmelden. Durch
die Anmeldung anerkennen Sie diese allgemeinen Vertragsbedingungen als
Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
2. Zahlungsbedingungen
Der Kurs kostet nichts , Sie bezahlen nur wenn sie zufrieden sind nach
dem Kurs für ihr Messer Fr. 125.- und Fr. 25.- für Essen und Getränk.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn
Der Rücktritt muss schriftlich mindestens 5 Tage vor Aktivitätsbeginn
erfolgen. Dafür verrechnen wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung von Fr.
40.- pro Person. Bei Rücktritt bis 48 Stunden vor Aktivitätsbeginn Fr.
60.- und bei Nichterscheinen 120.-
Bei Änderungen des Datums der Aktivität bis zu 48 Stunden vor
Aktivitätsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- erhoben, bei
Änderungen danach Fr. 60.-
Kann der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nicht mehr, oder nur noch
beschränkt an der Aktivität teilnehmen, Verrechnen wir 120.-
Aufwandsentschädigung.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Bei allen Aktivitäten besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese
nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität bis 1 Tag vor deren
Beginn entschädigungslos absagen.
Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch
Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass geben. In diesem Falle
gelten die Anullierungsbestimmungen nach Ziffer 3.
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen,
höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich
erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die
Aktivität absagen. Der bezahlte Preis wird zurückerstattet.
5. Programm- und Preisänderungen
Preis und Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Änderungen
werden Ihnen bei der Buchung bekanntgegeben.
6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch der
Aktivität
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss auch
wärend der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn
Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt,
Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern. Erfolgt eine erhebliche
Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität
oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von 10%, kann der
Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei Programmänderungen während der
Aktivität ist der Veranstalter bemüht, eine möglichst gleichwertige
Ersatzleistung zu bieten.
7. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht der Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig,
bezahlt er einen Unkostenbeitrag von Fr.120.- . allfällige Zusatzkosten
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
8. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer, Teilnahmebedingungen
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit Vorausgesetzt. Die
Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige
gesundheitliche Probleme aufzuklähren.Teilnehmer dürfen unter keinen
Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychofarmaka oder
dergleichen stehen.
Folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme aus:
Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie,
Augenoperationen, erhötes Risiko im Herz- Kreislauf-System, Schäden am
Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten
und Gleichgewichtsstöhrungen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und
den Weisungen des Veranstalters und Hilfspersonen strikte Folge zu
leisten.Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen
der Weisungen kann der Veranstalter usw. den Teilnehmer von der
Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor- und während der Aktivität
gelten die Annulierungsbestimmungen nach Ziffer 3.
9. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Sorgen Sie
für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
10. Beanstandungen
Sollten sie Anlass zu Beanstandung haben oder einen Schaden erleiden,
sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich
bekanntzugeben und sich bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw.
Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und der
Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende
Abhilfe oder wollen Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen
Sie Ihre Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende
der Aktivität bei der Buchungsstelle zu Handen des Veranstalters
einreichen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des
Aktivitätsleiters/Leistungsträgers und allfällige Beweismittel
beizulegen. Bei verspätete oder unterlassener Beanstandung während der
Aktivität oder verspäteten Einreichung Ihrer Forderung bei der
Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.
11. Haftung
Der Veranstalter vergütet Ihnen im Rahmen dieser allgemeinen
Bestimmungen den Minderwert vereinbarter, nicht erbrachter oder schlecht
erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht ein gleichwertiger
Ersatz erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des
Veranstalters vorliegt.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die infolge leichten
Verschuldens seitens des Veranstalters oder Hilfspersonen entstanden
sind. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf
einen Dritten, haftet der Veranstalter für dessen Handlung und
Unterlassung nicht.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf
Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im
Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen
steht, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des
Teilnehmers (insbesondere Ziffer 8), Höhere Gewalt, Naturereignisse,
behördliche Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr
entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters, Aktivitätsleiters
usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen
Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen
strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder
Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.
12. Anwendbare Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand
vereinbaren die Parteien Zürich.
|
|
| |
|
|
|
|
|  |